Die Wohnungsgenossenschaft von 1904 e.G. aus Hamburg gründet eine eigene Stiftung. Das Vorgehen ist für genossenschaftliche Wohnungsunternehmen ungewöhnlich und deutet auf eine Veränderung in der Unternehmensstruktur hin.

Damit stellt sich die Frage nach dem Sinn: Warum benötigt eine Genossenschaft, deren Vermögen ohnehin den Mitgliedern gehört, eine separate Stiftung? Ob die Struktur der Mitgliederkontrolle oder der langfristigen Vermögensverwaltung dienen soll, ist aus bisherigen Informationen unklar. Für Mitglieder und Branchenbeobachter lohnt sich eine genaue Lektüre der Stiftungssatzung.