Ab 1. Juli 2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Schuldner. Die angepasste Pfändungstabelle orientiert sich an der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags und erhöht damit die unpfändbaren Einkommensteile. Für Vermieter bedeutet das: Bei Lohnpfändungen verschuldeter Mieter bleibt künftig mehr Einkommen geschützt, was Vollstreckungsverfahren beeinflussen kann. Haufe informiert Arbeitgeber im öffentlichen Dienst über die Umsetzung der neuen Tabellenwerte in der Lohnabrechnung.
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