Eine Hausverwaltung aus Mailand warnt vor einem verbreiteten Fehler in der WEG-Verwaltung: Werden Jahresabrechnungen mehrerer Jahre in einem Dokument gebündelt und gemeinsam beschlossen, ist der Beschluss rechtlich nichtig. Die Praxis betrifft zahlreiche Eigentümergemeinschaften in Italien und macht entsprechende Beschlüsse anfechtbar. Für Verwalter entstehen daraus erhebliche Haftungsrisiken, da nachträgliche Korrekturen und Neubeschlüsse erforderlich werden. Die Mailänder Experten raten, jede Jahresabrechnung einzeln zu erstellen und separat beschließen zu lassen.